EU-Taxonomie: Was Planungsbüros beachten müssen
Stand: Dezember 2024Ab 2025 kommen auf größere Unternehmen neue Nachhaltigkeitsberichtspflichten zu. Warum auch viele Planungsbüros davon betroffen sind und was sie beachten müssen, zeigt ein neuer Leitfaden.
Die EU-Taxonomieverordnung verpflichtet Unternehmen aus allen Branchen dazu, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen nach einheitlichen Nachhaltigkeitskriterien auszurichten. Damit setzt das Regelwerk wichtige Standards für nachhaltiges Bauen, wirft aber zugleich viele Fragen zur Umsetzung auf. Ab dem Geschäftsjahr 2025 fallen nun weite Teile der Wirtschaft unter die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die die vorherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst und erweitert. Sie verpflichtet größere Unternehmen dazu, auf Grundlage der EU-Taxonomie einen jährlichen Bericht abzugeben. Planungs- und Architekturbüros sind über ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber in der Regel indirekt betroffen. Die Bundesarchitektenkammer und der Verband Beratender Ingenieure (VBI) geben mit dem neuen Leitfaden „EU-Taxonomie für Planungsbüros“ umfassende Orientierung.
Wer ist betroffen?
Schon seit dem Geschäftsjahr 2021 müssen Unternehmen, die unter die NFRD fielen, Angaben zur Konformität ihrer Geschäftsaktivitäten mit der EU-Taxonomie offenlegen. Ab dem 01.01.2025 erweitert sich dieser Kreis mit Umsetzung der CSRD. Dann fallen auch die Unternehmen unter die Berichtspflicht, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
- Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro
- mehr als 250 Mitarbeitende
Diese Unternehmen müssen dann berichten, welche Anteile ihres Umsatzes sowie ihrer Investitions- und Betriebsausgaben die Taxonomie-Kriterien erfüllen. Planungsbüros nehmen eine gewisse Sonderstellung ein, da sie aufgrund ihrer Größe in der Regel nicht direkt unter die Verordnung fallen. Allerdings tragen ihre Dienstleistungen wesentlich dazu bei, ob ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber ihre Ziele erreichen. Und auch darüber hinaus gibt es – so der Leitfaden – gute Gründe, sich frühzeitig als Vorreiter zu positionieren: So zahlt die Umsetzung der Standards insbesondere auf Reputation und Glaubwürdigkeit bei den Kundinnen und Kunden ein. Zudem ist es möglich, dass die Anforderungen der EU-Taxonomie künftig auch in der nationalen Rechtsprechung zunehmend an Relevanz gewinnen.
Wann ist eine Aktivität taxonomiekonform?
Die EU-Taxonomie definiert sechs Umweltziele, die bei der Bewertung von Wirtschaftstätigkeiten eine Rolle spielen:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
Drei der folgenden Punkte müssen erfüllt sein, um eine wirtschaftliche Tätigkeit als taxonomiekonform einzustufen:
- Bei mindestens einem der obenstehenden sechs Ziele einen wesentlichen Beitrag leisten
- Bei keinem der sechs Ziele erheblichen Schaden anrichten
- Anwendung eines (sozialen) Mindestschutzes
Was müssen Unternehmen jetzt umsetzen?
In der Baubranche müssen die nach CSRD betroffenen Unternehmen ihre Aktivitäten im Bereich Neubau und Sanierung, aber auch etwa bei der Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten oder erneuerbaren Technologien an den Taxonomie-Kriterien ausrichten. Sogenannte technische Kriterien legen Maßstäbe für die jeweiligen Kategorien fest – wenngleich diese nicht immer leicht verständlich sind. Zentrale Herausforderung: Die Kriterien sind in sechs verschiedenen Dokumenten definiert. Der Leitfaden bietet daher eine erste Navigationshilfe durch die EU-Taxonomie und zieht zur besseren Einordnung einen Vergleich zu den bestehenden Bewertungssystemen DGNB, QNG und DNK.
Zu einer großen Rechtsunsicherheit führt aktuell die noch fehlende Beschlusslage in Deutschland, da die europäische CSRD noch nicht in einem nationalen Gesetz umgesetzt wurde – und Unternehmen damit noch nicht wissen, ob und wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung im kommenden Jahr erfolgen muss.
Weiterführende Informationen
Mehr Informationen finden sich im Leitfaden „EU-Taxonomie für Planungsbüros“:
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Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) ist Partner im Netzwerk des Gebäudeforums klimaneutral. Der VBI vertritt die Interessen der unabhängig beratenden und planenden Ingenieurinnen, Ingenieure, Architektinnen und Architekten in Deutschland. Im Gespräch mit Politik und Verwaltung setzt sich der VBI konsequent für Rahmenbedingungen ein, die einen fairen Leistungswettbewerb und die freie Berufsausübung ermöglichen. Beratende Ingenieure stehen für die Lösung komplexer Aufgaben im technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich.