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GEG-Novellen: Was gilt, was kommt?

Stand: Februar 2023
Foto, Blick von oben auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses mit Photovoltaikanlage. Im Hintergrund Baustelle eines Hochhauses mit Kränen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert, welche energetischen Anforderungen Gebäude erfüllen müssen. Wir fassen zusammen, welche Neuerungen seit Jahresbeginn greifen. Außerdem geben wir einen Überblick, worüber die Politik bei der laufenden Überarbeitung – der „großen“ GEG-Novelle – diskutiert: von der Solarpflicht bis zur Ausgestaltung des 65-Prozent-Erneuerbaren-Anteils für neue Heizungen.

Neuerungen seit Jahresbeginn

Die Änderungen, die seit dem 01.01.2023 gelten, auf einen Blick:

  • Verschärfte Anforderungen an Neubauten: Neubauten müssen deutlich energieeffizienter sein. Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wurde von bisher 75 Prozent des Energiebedarfs des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduziert. Die Anforderungen an die Gebäudehülle von Neubauten bleiben hingegen unverändert.
  • Strom aus erneuerbaren Energien: Erneuerbare Stromerzeugung am Gebäude und ihre Anrechnung wurden deutlich vereinfacht. Eine vorrangige Nutzung des Stroms im Gebäude ist nicht mehr erforderlich. Im Rahmen der Energiebilanz des GEG wird der gebäudebezogene Strombedarf monatlich dem nutzbaren Stromertrag gegenübergestellt.
  • Vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude: Unter bestimmten Bedingungen können Wohngebäude ein vereinfachtes Nachweisverfahren für die Baugenehmigung durchlaufen. Die Systematik orientiert sich nun am bisherigen Effizienzhaus 55. Es müssen alle Bauteilanforderungen und ein zulässiges Anlagenkonzept eingehalten werden. Gasheizungen können nicht mehr im vereinfachten Verfahren genehmigt werden.
  • Primärenergiefaktor Großwärmepumpen: Für den Betrieb von wärmenetzgebundenen Großwärmepumpen ab 500 kW installierter Leistung beträgt der Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil 1,2 (vorher 1,8). Das soll die Benachteiligung von Wärme aus Großwärmepumpen gegenüber der Wärme aus KWK-Anlagen oder Wärmeerzeugern mit fossilen Energien beseitigen.
  • Primärenergiefaktoren Gasgemische: Für gasförmige Biomasse wird klargestellt, dass die Primärenergiefaktoren in Gasgemischen (Erdgas/Biomethan) nur für den biogenen Anteil und nicht für das gesamte Gasgemisch angesetzt werden dürfen. So wird verhindert, dass der fossile Anteil in Gasgemischen von einem günstigeren Primärenergiefaktor profitiert.

Worum geht es bei der anstehenden GEG-Novelle?

Nach der Reform ist vor der Reform. In diesem Jahr ringt die Politik bei der „großen“ GEG-Novelle um weitere wesentliche Weichenstellungen. Die Koalition hat sich dafür noch keinen Zeitrahmen gesetzt. Wenn einzelne Regelungen schon ab Januar 2024 gelten sollen, wird es einen ambitionierten Zeitplan für die Gesetzgebung geben müssen. Konkrete Themen in der Diskussion sind:

  • Neubaustandard: Von der Regierungskoalition ist bereits vereinbart, den Neubaustandard ab 01.01.2025 auf das Niveau des KfW-Effizienzhauses 40 anzuheben.
  • Anforderungssystematik: Das GEG bezieht sich derzeit auf den Primärenergiebedarf eines Gebäudes. In einem BMWK-Kurzgutachten aus dem August 2022 werden alternative Anforderungsgrößen diskutiert. Einer der wesentlichen Vorschläge ist die Umstellung vom Primärenergiebedarf auf die Treibhausgas-Emissionen im Betrieb.
  • 65%-EE-Pflicht: Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilem Erdgas zu reduzieren – Stichwort russischer Angriffskrieg auf die Ukraine – erkennt die Bundesregierung eine verschärfte Dringlichkeit und will die 65%-EE-Pflicht auf 2024 vorziehen. Dabei ist noch offen, welche Erfüllungsoptionen gelten sollen und wie das in der Praxis umgesetzt wird.
  • Solarpflicht: Dachflächen bieten großes Potenzial für Photovoltaik-Anlagen. Viele Bundesländer haben bereits für bestimmte Gebäudearten eine Solarpflicht eingeführt. Der Koalitionsvertrag sieht diese für gewerbliche Neubauten vor, bei neuen Wohngebäuden sollen PV-Anlagen die Regel werden. Es ist zu erwarten, dass mit einer GEG-Novelle konkrete bundesweite Pflichten definiert werden.

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