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EnEV-Historie

Stand: Februar 2023
Foto, ein saniertes und ein unsaniertes mehrstöckiges Wohngebäude gleichen Typs nebeneinander.

Die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 01.01.2002 in Kraft. Dabei wurden die Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengeführt, so dass hierdurch bauliche und heizungstechnische Anforderungen gemeinsam betrachtet werden können. Seitdem wurde die EnEV mehrmals überarbeitet. Neben der Berücksichtigung der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik, welche in der Bilanz über zwei Hauptanforderungsgrößen (Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste bzw. U-Wert-Anforderungen) abgebildet werden, ist als Nebenanforderung der sommerliche Wärmeschutz enthalten. Am 01.11.2020 ist die EnEV im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen und offiziell außer Kraft getreten. Ebenfalls in das GEG integriert wurde das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das daher auch außer Kraft treten konnte. Das EEWärmeG war die nationale Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der Renewable Energy Directive (RED). Da mit dem GEG die Energieeinsparung im Bereich der Gebäude in einem Gesetz verankert wurde, konnte auch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das nach der ersten Ölkrise 1973 im Jahr 1976 erlassen wurde, außer Kraft treten.

Die letzte Version der EnEV von 2014 steht hier noch mit den weiterführenden Dokumenten bereit, Details zu den bisherigen Verordnungen, Gesetzen und Amtlichen Bekanntmachungen können auf folgender Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) abgerufen werden:

BBSR-Archiv für außer Kraft getretene Regelungen

Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Die letzte Version der Energieeinsparverordnung ist am 01.05. 2014 in Kraft getreten und enthielt zusätzliche Anforderungsänderungen zum 01.01.2016. Die Übergangsvorschriften wurden in § 28 der EnEV geregelt. Die EnEV 2014 galt mit einigen Ausnahmen für Gebäude, die thermisch konditioniert sind. Sie beinhaltete dabei Vorgaben in Bezug auf Neubau, Nachrüstung und Sanierung von Gebäuden sowie weiterführende Regelungen und Vorschriften beispielsweise zum Energieausweis. In der EnEV wurden maximal zulässige Grenzwerte über ein Referenzgebäudeverfahren definiert. Dabei war das Referenzgebäude in der Geometrie, der Ausrichtung und der Nutzung identisch mit dem nachzuweisenden Gebäude, die energetischen Eigenschaften der Gebäudehülle und der Gebäudetechnik jedoch nach EnEV zur Grenzwertberechnung vorgegeben. Am 01.11.2020 ist die EnEV im GEG aufgegangen und außer Kraft getreten.

Die EnEV galt nach § 1 für Gebäude, die thermisch konditioniert sind und für deren Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, Kühlung, Raumluft- und Beleuchtungstechnik). Technische Anlagen für Produktionsprozesse in den Gebäuden waren jedoch nicht eingeschlossen. Zudem nannte die Verordnung verschiedene Ausnahmen (§ 1, Nr. 3), die nicht in den Anwendungsbereich der EnEV fielen, wie Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind. Zerlegbare und provisorisch errichtete Gebäude, die für eine geplante Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren bestimmt sind, unterliegen ebenfalls nicht den Anforderungen der EnEV.

Wohngebäude waren grundsätzlich im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die jährliche Nutzungsdauer mindestens vier Monate beträgt oder bei zeitlich begrenzter Nutzung der voraussichtliche Energieverbrauch mindestens 25 Prozent des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung betrug. Nichtwohngebäude waren im Geltungsbereich der EnEV zu sehen, sofern die Innentemperatur mindestens 12 °C beträgt oder sie mindestens vier Monate beheizt oder zwei Monate gekühlt werden.

Gesetzestexte

EnEV 2014 - Lesefassung (PDF / 1 MB)

EnEV 2014 - Änderungsverordnung (PDF / 6,3 MB)

EnEV 2014 mit gekennzeichnetem Ursprung der Vorschriften - Stand 28.10.2015 (PDF / 723 KB)

Zusammenfassung der dena (PDF / 141 KB)

Bekanntmachung zum Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude - EnEV easy (PDF / 7,5 MB)

Bekanntmachungen (Stand 07.04.2015)

Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Wohngebäude (PDF / 1,6 MB)

Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung für Wohngebäude (PDF / 496 KB)

Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Nichtwohngebäude (PDF / 827 KB)

Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung für Nichtwohngebäude (PDF / 137 KB)

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