GEG in der Praxis
Stand: März 2022
Angefangen von Herangehensweisen in der Planung oder Umsetzung bis hin zur Interpretation der energetischen Anforderungen des GEG bezogen auf das jeweilige Projekt oder der Schaffung von Rechtssicherheit in der Argumentation gegenüber dem Bauherrn können verschiedene Erläuterungen die tägliche Arbeit erleichtern.
Weiterführende Informationen zur Erstellung von Energieausweisen wie Möglichkeiten der Vereinfachung der Datenaufnahme, der Regeln für Energieverbrauchswerte oder Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens sowie Auslegungen zu einzelnen Themen des GEG sind im Folgenden beschrieben.
Bekanntmachungen zum GEG
Das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), und das ehemalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), jetzt Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), veröffentlichten bisher gemeinsam folgende Bekanntmachungen zum GEG:
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (08.10.2020)
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand (08.10.2020)
Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz (08.10.2020)
Bekanntmachung zu den Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem GEG bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens für zu errichtende Wohngebäude (08.12.2020)
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand (29.03.2021)
Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand (15.4.2021)