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GEG 2024

Stand: März 2024

Am 19.10.2023 wurde die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) in Form des "Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung" im Bundesgesetzblatt veröffentlich.

Das GEG 2024 ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und bildet damit aktuell den wesentlichen ordnungsrechtlichen Rahmen in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden. Das GEG 2024 ist somit ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende.

Foto, im Vordergrund ein Haus mit davorstehender Wärmepumpe, im Hintergrund ein Haus im Bau mit Solarkollektoren auf dem Dach.

Gesetzestext und Überblick

  • Factsheets

    Das neue Gebäudeenergiegesetz: Die wichtigsten Fakten

    Die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) regelt seit dem 01.01.2024 verbindlich den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen. Ein Factsheet des BMWK fasst die wichtigsten Fakten auf einen Blick zusammen.

    Stand: Januar 2024

    PDF 489 KB

  • Gesetze

    GEG 2024 - Lesefassung

    Gebäudenergiegesetz - Nichtamtliche Lesefassung GEG 2024 vom 16.10.2023

    Stand: Oktober 2023

    PDF 473 KB

Neue Regelungen

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GEG 2024: Neue Regelungen

Mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) sind zum 01.01.2024 eine Vielzahl an Neuregelungen in Kraft getreten.

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Fortgeltende Regelungen

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GEG 2024: Fortgeltende Regelungen

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Nachweisverpflichtungen

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GEG 2024: Nachweisverpflichtungen

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist geregelt, welche Nachweise bei Einbau, Betrieb und Austausch von Heizungsanlagen notwendig sind.

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Fristen

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GEG 2024: Fristen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt eine Vielzahl von Fristen, beispielsweise für die Umstellung der Wärmeversorgung auf 65 Prozent erneuerbare Energien oder für die Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen sowie den hydraulischen Abgleich.

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GEG 2024 – Vergleich des Ost-West-Gebäudebestandes

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Best Practices mit 65 % erneuerbaren Energien

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