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Sanierung

Stand: November 2021
Foto, frontaler Blick auf die Fassade eines älteren Backstein-Gebäudes, vor dem ein Baugerüst steht.

Sofern das Gebäude ohnehin modernisiert wird, bestehen sogenannte „bedingte Anforderungen“. Dabei sind Mindeststandards für einzelne Bauteile vorgegeben, sofern diese neu errichtet oder ohnehin verändert oder modernisiert werden sollen. Beispielsweise ist für die Außenwand eines beheizten Wohngebäudes bei Sanierung ein Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,24 W/(m²K) vorgegeben.

Alternativ zur bauteilbezogenen Einhaltung der Grenzwerte kann bei umfassender Sanierung des Gebäudes auch eine Gesamtbilanzierung durchgeführt werden. In diesem Fall gelten Grenzwerte an den Primärenergiebedarf sowie bei Wohngebäuden an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust und bei Nichtwohngebäude an den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche. Das Anforderungsniveau dieser Grenzwerte ist im Vergleich zum Neubau geringer.
Der Primärenergiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude darf nicht um mehr als 40 Prozent über dem Wert des Referenzgebäudes liegen. Der Transmissionswärmeverlust des Wohngebäudes darf die Werte des Referenzgebäudes um max. 40 Prozent überschreiten, im Nichtwohngebäude dürfen die mittleren U-Werte der wärmeübertragenden Umfassungsfläche im Vergleich zum Referenzgebäude um maximal 75 Prozent überschritten werden.

Häufige Fragen zum GEG und Sanierungen

Antworten auf viele weitere häufig gestellte Fachfragen können im FAQ-Bereich abgerufen werden:

Antworten auf häufig gestellte Fachfragen (FAQ)

Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fachfragen zu Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis, Bilanzierung, Bauphysik, Gebäudetechnik oder individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

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