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EU-Richtlinie Ökodesign

Stand: November 2021
Foto, Doppelsteckdose in einer grünen Wand, eine Dose ist mit einem schwarzen Stecker belegt.

In der europäischen Ökodesign-Richtlinie werden seit 2015 Mindestanforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte festgelegt. Entsprechend diesen Anforderungen müssen neue Heizgeräte, Warmwasserbereiter und -speicher gekennzeichnet werden. Diese Label informieren Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe von Buchstaben und Farbskalen über die Energieeffizienz ihrer Elektrogeräte. Jenseits der Richtlinie gibt es in Deutschland seit 2016 ein Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen, die älter als 15 Jahre sind.

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Richtlinie

Mithilfe der Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Richtlinie (Richtlinie 2009/125/EG) (PDF) oder auch Ökodesign-Richtlinie werden innerhalb der EU Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) festgelegt. Ziel ist es dabei, die Transparenz zu erhöhen und die Energieeffizienz der in den Markt eingeführten Produkte nach und nach zu steigern. Darüber hinaus müssen Heizungsgeräte und Systeme mit einer Leistung bis 70 kW mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden.

ErPs betreffen im Bereich der Gebäudetechnik vor allem Heizkessel und Warmwasserbereiter, aber auch Lüftungstechnik, Elektromotoren, Umlaufpumpen, Wasser-/Abwasserpumpen, Ventilatoren und Beleuchtung. In Bezug auf das Gebäude, insbesondere Dämmstoff und Fenster betreffend, werden ebenfalls Anforderungen gestellt. Für den Energieverbrauch in Unternehmen und privaten Haushalten sind hingegen Anforderungen an Bürotechnik, Kühltechnik, Haushaltstechnik, verschiedene Werkzeuge oder beispielsweise auch Wasserhähne und Duschköpfe zu nennen.

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Produkte

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Produkte, Stufe 1

Ergänzend zu den EU-Labeln gibt es Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte. So gibt es zum einen Anforderungen an die Raumheizungs-Energieeffizienz. Berücksichtigt werden dabei die Energieausnutzung bei der vollständigen Umwandlung der eingesetzten Energie in Wärme und die erforderliche Hilfsenergie. Einbausituation und Betrieb der Anlage werden nicht berücksichtigt.

Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Produkte, Stufe 2

Zum anderen gibt es Anforderungen an die Effizienz der Warmwasserbereiter. Hier wird insbesondere eine intelligente Regelungstechnik (Smart-Control) berücksichtigt. Neben der wichtigsten Anforderung, der Energieeffizienz, spielen bei Folgenden neu installierten Geräten auch der Schallleistungspegel/-druck eine Rolle sowie teilweise der Ausstoß von Stickoxiden und im Fall von Speichern der Wärmeschutz:

  • Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung bis 400 kW
  • KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung von 50 kW
  • Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung
  • Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen
  • Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

Geräte, die die geforderten Anforderungen der EU-Verordnung 813/2013 (PDF) zu den Anforderungen an Heizgeräte nicht erfüllen, erhalten keine CE-Zulassung und dürfen nicht mehr verkauft werden.

Effizienzanforderungen an Heizungspumpen

Effizienzanforderungen an Heizungspumpen (Nassläufer-Umwälzpumpen) mit einer hydraulischen Leistung von 1 bis 2.500 Watt.

Es gibt vier verschiedene Typen von Heizungspumpen: ungeregelte Pumpen, mehrstufige Pumpen, elektronisch geregelte Pumpen und Hocheffizienzpumpen. Neben der nicht vorhandenen oder schlechten Regelbarkeit älterer Umwälzpumpen, sind vor allem die Überdimensionierung und der insgesamt vergleichsweise hohe Strombedarf wichtige Gründe, die eine schnelle Amortisation im Fall eines Austauschs einer alten Pumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe bewirken.

Hocheffizienzpumpen sind Pumpen mit einem sehr effizienten Motor, die ihre Leistung automatisch und stufenlos an den Bedarf anpassen können. Sie verfügen über einen vergleichsweise geringen Strombedarf. Der Referenzwert (Benchmark) für eine besonders stromsparende Hocheffizienzpumpe liegt bei einem Energie-Effizienz-Index (EEI) von 0,20 (Kennzeichnung „Best in Class“).

Nach der aktuellen Europäischen Ökodesign-Richtlinie (ErP) traten bereits Effizienzvorgaben für Umwälzpumpen im Jahr 2013 und weitere Verschärfungen im Jahr 2015 in Kraft.

Energieeffizienzlabel für Neu- und Altgeräte

Foto, Blick in einen Heizungskeller mit einer modernen Heizungsanlage.

Label für Neugeräte

Für Neugeräte zur Erzeugung von Warmwasser und Raumwärme ist die Kennzeichnung mit einem Energieeffizienz-Label verpflichtend.

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Foto, Nahaufnahme mehrerer verrosteter Heizungskessel sowie von alten Rohren, montiert an einer gemauerten Altbauwand.

Label für Altgeräte

Auf nationaler Ebene gibt es in Deutschland ein Effizienzlabel für Altgeräte.

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Downloads zur EU-Richtlinie Ökodesign

Praxishilfen

Das EU-Energielabel in der Praxis

In diesem Ratgeber wird ein Überblick zum Energielabel für Wärmepumpen gegeben. Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V.

Stand: Januar 2015

PDF 2,8 MB

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